Schönen guten Tag,

ich habe vor 2 Jahren bezüglich einer Auslandskrankenversicherung bei meinem damaligen Vertreter der Axa per WhatsApp um Kündigung dieser geben. Nach nochmaligem Abbuchen des Jahresbeitrages, bat ich erneut um Kündigung. Nachdem dieses Jahr wieder die Prämie abgebucht wurde, schrieb ich Axa per Mail. Nun kam die Antwort, dass ihnen keine Kündigung vorläge und deswegen meine Versicherung erst jetzt gekündigt werden könne. Ich solle, falls möglich, einen Nachweis der vorherigen Kündigung erbringen.

Nun meine Frage: War meine Kündigung per WhatsApp rechtens? Habe leider keine Formvorschriften für eine Kündigung eines Versicherungsvertrages gefunden.

Vielen Dank