Hallo,

ich habe ein privates Darlehen zu einem recht niedrigen Zinssatz von einem Verwandten erhalten. Das Darlehen läuft bereits seit mehreren Jahren. Der Verwandte möchte mir dieses Darlehen im Nachhinein Zinsfrei gewähren und das schriftlich im Vertrag festhalten. Ist soetwas rechtlich möglich? Reicht es aus, in einer schriftlichen Erklärung den entsprechenden Punkt, in dem die festgelegten Zinsen vereinbart wurden, mit Wirkung zum xxx anzupassen? Muss dabei sonst noch etwas berücksichtigt werden?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe/Einschätzung. (Das die nicht rechtskräftig ist, ist mir schon bewusst. Es geht mir auch nur darum, ob und wie man generell soetwas ändern kann. Streitigkeiten sind hier nicht zu erwarten. Es geht eher um eine korrekte "Buchführung" im Falle es kommen Nachfragen hierzu von Finanzamt, etc. - das alles ist übrigens privat und nicht gewerblich oder abgesetzt worden etc.)