Zu meiner Ausgangssituation:

Es wurde ein Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen, der eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren hat.

Aufgrund eines Immobilienerwerbs wollten wir nach 1 1/2 Jahren aus der Mietwohnung ausziehen und haben somit den Makler (der unser Ansprechpartner zur Mietsache ist) nach einer vorzeitigen Kündigung gefragt.
Dieser will uns 1.000,00 Netto in Rechnung für den ihm entstehenden Aufwand stellen.
Allerdings haben wir einen solventen Nachmieter stellen können und somit entstand keine Maklerdienstleistung für die Suche nach einem neuen Mieter. Lediglich den Vertrag und das Übergabeprotokoll wurde von ihm aufgesetzt.

Sind diese 1.000,00€ “Aufwandsentschädigung” dennoch rechtens? Es wurde ja keine wirkliche Leistung von ihm erbracht.

Vielen Dank im Voraus.