Wenn ein deutscher Richter in einem Beschluss feststellt, z.B. am 09.01.2013 wurde den Eltern in Österreich die Obsorge entzogen und das entspricht nicht den Tatsachen, also der Wahrheit, darf der deutsche Richter das oder ist das Rechtsbeugung? Oder anderes Beispiel, das Kind hatte zwar nur eine Reisetasche dabei, lebte also ganz offensichtlich nicht in Deutschland, das ging auch aus der österreichischen EMA hervor, aber dennoch war das deutsche JA zuständig? Darf das die Richterin oder ist das Rechtsbeugung? Die Richterin hat sich auch aus Schreiben aus Österreich in ihren Beschlüssen reichlich bedient, jedoch sind diese Schreiben nicht in die Gerichtsakte geflossen und es ist die österreichische EMA, die bei den österreichischen Schreiben war, verschwunden und konnten nicht in die deutsche Gerichtsakte einfließen. Was ist das? Urkundenfälschung? Rechtsbeugung?