...aber bitte, liebes Forum, das läuft doch alles ganz anders!!!
Das vergessene Geld steht nach unserem BGB selbstverständlich nach wie vor der Oma zu!
Die meisten Banken haben mit dem Zurückziehen des Geldes am Automaten technische und rechtliche Probleme. Somit bleiben die Scheine bei den allermeisten Banken sichtbar im Automaten stecken und das Gerät schaltet sich selbst ab! Wer das Geld unbefugt aus der Armatur zieht, ist schlicht ein Dieb. Richtiger Weise entnimmt man das Geld und bringt es an den Bankschalter. Wenn die Bank geschlossen ist, am besten zur Polizei. Eigentlich gehört gefundenes Geld ins Fundbüro.
Hier sind aber Bank oder Polizei besser. Die Bank nimmt anschließend das Geld an sich und bucht es zurück auf das Konto, das im Automatenprotokoll mit dem Hinweis protokolliert wurde "Geld nicht entnommen".
Und schon hat die Oma das Geld zurück.
Hat das Fundbüro, die Polizei oder die Bank das
entnommene Geld nicht erhalten, stellt die Oma bei der nächstgelegenen Polizeiwache eine Anzeige gegen Unbekannt. Daraufhin verlangt die Polizei bei der Bank das Video von dem Moment, wo das Geld entnommen wurde. Ich kenne keinen Fall, der unaufgeklärt geblieben ist. Was glaubt Ihr wohl, wie dumm manche Leute ausgucken, wenn die Polizei klingelt und fragt, ob man unberechtigtes Geld am Automaten entnommen hat.
Und noch was!
Man kann doch alten Leuten die Möglichkeit nicht absprechen, selbständig am Automaten das Geld zu holen, wofür sie ein Leben lang gearbeitet haben! Was glaubt Ihr wohl wie oft solche Fälle in der Praxis passieren. Meist sind es junge Mütter, die beim Geldabholen Zig andere Sachen im Kopf haben müssen und mit dem Kind auf dem Arm und in Gedanken das Geld stecken lassen. -- Nicht nur alte Leute --!