Meine Frau war 2017 in Elternzeit bei bestehendem Arbeitsvertrag, hatte selbst also kein Erwerbseinkommen. In der Steuererklärung haben wir Weiterbildungskosten der Ehefrau geltend gemacht. Diese wurden gestrichen mit der Begründung, dass kein "Arbeitsverhältnis" vorlag.

Ist das zulässig? Ich bin der Meinung, dass diese Fortbildungskosten trotzdem Werbungskosten waren und steuermindernd auf die (gemeinsame) Veranlagung wirken sollten.