Aus gesundheitlichen Gründen kann ich meinen Beherbergungsbetrieb nicht mehr führen habe deswegen vor meinen leerstehenden Betrieb zu vermieten. Das Steuerrecht zwingt mich Betriebverpachtung im ganzen ohne erklärung der Betriebsaufgabe deswegen bestehen weiterhin Einkünfte nach § 15 EstG.Normal sind Mieteinnahmen nicht Rentenschädlich, aber hier muss die Einkünfte aus Miete als Einkommen aus dem Gewerbebetrieb bei der Steuerklärung angeben. Das Finanzamt besteht darauf und erkennt die Erklärung in Anlage V nicht an und berichtigt von Amtswegen. Für eine fundierte Antwort wäre ich dankbar