Das 2 Familien-Haus meiner Eltern soll an den Sohn verschenkt/überschrieben werden. Die Tochter soll nichts bekommen. Das Haus ist noch mit einem Kredit belastet. Die Eltern wollen im Haus wohnen bleiben und lebenslanges Wohnrecht behalten sowie die zweite Wohnung im Haus vermieten und die Miete zur Tilgung des Kredits nutzen. Es soll somit im Grundbuch ein Nießbrauchsrecht eingetragen werden.

Welche Ansprüche kann die Tochter geltend machen ? Kann der Nießbrauch die Ansprüche beeinflussen?

Vielen Dank für eure Hilfe