Ich habe bereits im Internet recherchiert, allerdings sind die Ergebnisse für mich nicht ganz einleuchtend bzw. beantworten meine Frage nicht.

Ich habe dieses Jahr mein Abitur gemacht und werde ein Gap-Year machen, also erst 2024 zum Wintersemester studieren und in der Zwischenzeit auf Minijob (520€) Basis und kurzfristiger Beschäftigung (70 Tage im Kalenderjahr) arbeiten. 

Habe ich jetzt Anspruch auf Kindergeld, oder nicht?

Ich bin natürlich nicht als Arbeitssuchende gemeldet, da ich ja keine Arbeit/Ausbildung suche, sondern genau weiß, was ich nächstes Jahr mache.