Kontopfändung durch das FA trotz ausreichend Guthaben? Wie vorgehen?

Leider habe ich hier im Forum und nach eindringlicher Google-Suche keine befriedigenden Antworten auf meine Fragen gefunden, weshalb ich sie hier stellen möchte:

Die Familie meiner Freundin erlebte heute einen Schock als die Mutter am Bankautomaten stand und dieser ihr mitteilte, dass das Konto gesperrt ist. Ein Anruf der Dame bei der Notfallhotline der Bank brachte folgende Erkenntnis: das Finanzamt hat das Konto sperren lassen aufgrund einer Steuerschuld in Höhe von rund 190 €. Um welche Steuer es sich hier genau handelt ist aktuell noch nicht bekannt, die Familie gibt all ihre Steuerschreiben seit Jahren an eine bekannte Buchhalterin ab, die sich dessen annimmt.

Merkwürdig ist jedoch, dass die Dame neben ihrem Girokonto bei der gleichen Bank noch ein Sparkonto mit einem aktuellen Guthaben in Höhe von über 10.000 € besitzt.

Meine zwei Fragen sind folgende:

  1. Wenn das FA eine Steuerschuld pfänden möchte, wie genau läuft diese Kontopfändung in der Realität ab? Versucht das FA den geschuldeten Betrag vom Girokonto abzuheben und falls dieses nicht genügend Deckung aufweist, dann lässt das FA selbiges sperren oder läuft dies derart ab, dass das FA das Konto in jedem Fall sperrt und den Steuerschuldner zur Zahlung auffordert? Zweites klingt für mich unlogisch, allerdings verstehe ich dann nicht, wieso der geschuldete Betrag im Rahmen der Pfändung nicht einfach vom Girokonto (und falls letzteres zum Pfändungszeitpunkt nicht genügend Deckung aufwies vom Sparkonto) abgehoben wurde anstatt das Konto zu sperren?

  2. Was soll jetzt genau gemacht werden? Am nächsten Montag, den 04.05., stehen diverse Lastschriftszahlungen, u. a. die Zahlung der Hypotheksrate vom selben Konto an? Soll die Familie das FA anrufen und mitteilen, dass die Überweisung am Montag per Sofortüberweisung erfolgt und um eine Pfändungsaufhebung bitten?

Eine letzte Info: Das Konto des Ehemannes wurde nicht gesperrt, nur das der Ehefrau.

Danke vorab für die Antworten und Hilfestellung.

Finanzamt, Kontopfändung
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