Im Zusammenhang mit Leasing und Totalschaden wird viel auf die sogenannte Gap-Versicherung hingewiesen.

Die These geht so: bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung einen Wiederbeschaffungswert (z.B. 12.000€) an den Leasingnehmer/Versicherungsnehmer, während der Leasinggeber "die noch offenen Raten / den Leasingrestwert" fordert (z.B. 14.000€). Um die Differenz ("Gap") (im Bsp. 2.000€) kümmert sich die Gap-Versicherung.

Das Konzept habe ich nicht verstanden. Wieso bekommt der Leasinggeber etwas anderes als den Wiederbeschaffungswert? Wonach bemisst sich dieser "Leasingrestwert"?

Das Thema wird besonders interessant in den inzwischen häufigen Konstellationen mit einer hohen ersten Sonderzahlung (Stichwort BAFA). Beispielsweise könnten in einem Vertrag über 36 Monate mit 8700€ Gesamt-Leasingrate nach nur 6 Monaten bereits 6500€ Leasingraten beglichen sein.

Ergibt sich dann eine umgekehrte Differenz? D.h. der Leasingrestwert ist eventuell geringer als der Wiederbeschaffungswert, und dem Leasingnehmer/Versicherungsnehmer fällt eine Differenz zu?