Hallo zusammen,

ich bin rentenversicherungspflichtig im Nebengewerbe (nur ein Auftraggeber) und logischerweise als Arbeitnehmer. Gebe ich in der Steuererklärung unter den Berechnungsgrundlagen für die Riester beispielsweise unter "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2019" nun mein Bruttoarbeitslohn aus dem Hauptberuf und die Berechnungsgrundlage von meinem Nebengewerbe an? Also wenn ich für 10 Tausend Euro 1860 Euro fürs Nebengewrbe zahlen würde auch wenns dann 11 Gewinn waren, dann gebe ich 10 Tausend noch zusätzlich zum Hauptberuf an?

Danke!