Hallo!

Ich habe im Januar 2022 einen Grundstück im Neubaugebiet von der Gemeinde gekauft.

Im Kaufvertrag steht "gekauft wie gesehen"

Mein Grundstück grenzt an einen Regenrückhaltebecken, der schon 2021 umzäumt war.

Die Gemeinde hat die Grundstücke zwar vermessen lassen, aber keine Markierung der Grenzpunkte gemacht. Dies musste ich alleine veranlassen.

Jetzt wurde festgestellt, dass der Zaun 2,5m auf meinem Grundstück befindet (falsch gesetzt).

Dieser Fehler wird durch die Gemeinde behoben.

Frage: darf ich den Zaun behalten? Gehört der Zaun rechtlich gesehen mir?

Ist ja schliesslich gekauft wie gesehen!