Enkel hat von seiner Großmutter ein zweifamilienwohnhaus geerbt. Der Sohn wurde in der Erbfolge übergangen, Enkel hat geerbt. Der Vater hat gegenüber seinem Sohn auf den Pflichtteil verzichtet . Ihm wurde ein Nießbrauchsrecht lebenslang eingeräumt (Grundbuch Rangstelle I ).

Die Nebenkosten wurden seit mehr als 10 Jahren vom Eigentümer bezahlt.
Jetzt ist der Sohn an den Vater herangetreten - er will das Haus verkaufen - der Vater soll ausziehn. Wenn er nicht auszieht muss er ab sofort die Nebenkosten selbst übernehmen. Ist aus der jahrelangen Zahlung der Nebenkosten durch den Sohn ein Recht für den Vater entstanden die Nebenkosten nicht übernehmen zu müssen ?

Es handelt sich um ein Zweifamilienwohnhaus ( zwei Eigentumsanteile). Eine Wohnung ist vermietet und auf der anderen liegt der Nießbrauch des Vaters.