Ich bin langfristig arbeitsunfähig und beziehe Krankengeld. Auf Empfehlung meiner Therapeutin nehme ich auch während meiner Krankschreibung gelegentlich einen freiberuflichen Beratungsauftrag an (ich bin angestellt, habe aber die Erlaubnis von Arbeitgeber, nebenberuflich Aufträge anzunehmen). Da ich mir nicht sicher war, ob die Honorare Auswirkungen auf die Krankengeldzahlung haben, habe ich bislang keine in Rechnung gestellt. Wie kann ich das lösen?