Ich habe einmal gehört, daß die Finanzämter geringfügige Einkommen nicht mehr prüfen. Ab welchem Einkommen wird geprüft falls das oben zu trifft. Ich habe eine Rente von 1300,-€ und als Kleinunternehmer noch ca. 4000,- im Jahr. Nach dem ich die Es-Erklärung abgegeben habe, dort habe ich meine Einkünfte als Kleinunternehemen mit 3000,- angegeben, mußte ich noch eine EUR-Gewinnermittlung elektronisch abgeben. Offensichtlich, ich weiß es nicht mehr genau habe ich 900,.€ übesehen zu melden, die ich jetzt mit der Gewinnermittlung angegeben habe. Jetzt prüft das Finanzamt meine Steuererklärung und fordert für diese 900,-€ eine Nachzahlung von 230,-€.

Diese ganze Prozedur ist doch völlig unökonomisch. Gleichzeitig fehlen Prüfer für Betriebsprüfung bei denen es u. U. um Millionen geht. Ich meine einmal gehört zu haben, daß die Finanzbehörden solche kleine Einkommen nicht mehr so genau prüfen sollen. Wer weiß dazu etwas?