Hallo, ich habe in einem amtsgericht A das Erbe ausgeschlagen und es kam nicht viel später auch die Rechnung dafür, welche ich bereits bezahlt habe. Nun kriege ich von Amtsgericht B in dessen Stadt die Person verstorben ist ebenfalls eine Rechnung (mit anderem Geschäfts-&Kassenzeichen). Ist das richtig so? Ich hab ja nur ein mal das Erbe ausgeschlagen und wurde auch gar nicht informiert, dass dann die Kosten doppelt anfallen, bzw. ich dann zwei Rechnungen bekomme..