Seit diesem Jahr bin ich als Schöffin am Landgericht tätig. Dafür bekam ich auch eine Aufwandsentschädigung, Fahrtkostenerstattung, Erstattung Parkgebühren.

Jetzt wollte ich gerne wissen, ob ich diese Aufwandsentschädigung bei der Einkommenststeuer-Erklärung (als Einnahmen oder wie auch immer) der angeben muß? Gibt es da Freibeträge?

Ein Anruf beim Finanzamt brachte für mich mehr Verwirrung als Aufklärung. Vielleicht kann mr hier jemand helfen....

Vielen Dank schon mal vorab