Hallo zusammen,

ich absolviere ein freiwilliges Praktikum zwischen Bachelor und Master (nicht immatrikuliert). Jetzt wurden bis zum 31.03. Betriebsferien ausgerufen. Danach werden ab dem 01.04. alle Praktika "pausiert", da wir angeblich keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Trotzdem habe ich aber seit Beginn des Praktikums in die Sozialversicherung (inkl. Arbeitslosenversicherung) eingezahlt. Habe ich trotz allem keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Vielen Dank im Voraus! :)