Steuererklärung - Anlage V: vorweggenommene Werbungskosten bei selbst gebauter Immobilie zur Vermietung - welche sind das?

Hallo,

folgende Situation:

Es wurde eine Doppelhaushälfte zur Vermietung gebaut. Folgender Ablauf:

Ende 2013: Grundstückskauf für ein Doppelhaus gemeinsam mit einem Bruder; Zahlung Grundstückspreis in 2013 - Eintragung ins Grundbuch und Zahlung Grunderwerbsteuer Anfang 2014. Zudem erfolgte die Bestellung von Grundschulden in 2014.

Baubeginn Ende 2013 in überwiegender Eigenleistung bis Frühjahr 2015. In dieser Zeit entstanden Kosten für Bauzeichner, Statiker, wenige Handwerker, in erster Linie aber für Baustoffe. Ansonsten entstanden Kosten für Baustrom sowie Fahrtkosten des Bauherrn zur Baustelle. Zudem entstanden Zinskosten für das in Anspruch genommene Darlehen.

Ende 2014 erfolgt nach Rohbaufertigstellung eine Realteilung in 2 Doppelhaushälften mit entsprechenden Kosten für Notar und Grundbuchamt. Zudem Vermessungkosten für Einmessung mit Teilung. Eine DHH gehört nun meinem Bruder, die andere mir. Ab Herbst 2014 wurde die Immobilie beheizt; folglich entstanden in der Ausbauphase Energiekosten bis Frühjahr 2015.

Ab Frühjahr 2015 ist das Objekt vermietet.

Problemstellung:

Die Steuererklärung für 2014 soll gefertigt werden und ich stelle mir die Frage, welche der Kosten bereits in 2014 als vorweggenommene Werbungskosten gelten und welche als Herstellungskosten (ab 2015) gelten?

Danke.

Immobilien, Abschreibung
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