Meine Mutter (alleiniger Eigentümer) möchte ein Haus an Ihren Enkel (mein Sohn) verschenken. Solange sie lebt, möchte sie den Nießbrauch geniessen (Einkünfte aus VuV) und wenn sie gestorben ist soll dieser Nießbrauch auf den (einzigen) Sohn übergehen welcher dann auch den vollständigen wirtschaftlichen Nutzen bis zum Ableben "genießen" kann..

Gibt es einen solchen "doppelten" Nießbrauch ? oder ist dies u.a. aus steuerlichen Gründen nicht nutzbar ?