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Hi, m.E. wäre tatsächlich deine Bank der Ansprechpartner. Nicht für speziellen Kredit sondern einen Dispo (was natürlich auch ein Kredit ist aber ohne großen Papierkram).
Hast du dort einen Ansprechpartner? Dann sprich mit diesem.
Hi, m.E. wäre tatsächlich deine Bank der Ansprechpartner. Nicht für speziellen Kredit sondern einen Dispo (was natürlich auch ein Kredit ist aber ohne großen Papierkram).
Hast du dort einen Ansprechpartner? Dann sprich mit diesem.
Das wäre nicht sinnvoll. Der Beitrag zur Rentenversicherung beim Minijob wird von einem Mindestbetrag (war mal 175€/Monat) gerechnet. D.h. es wäre mehr Beitrag fällig als Einkommen.
D.h. möglicherweise sinnvoll also nur bei einem Einkommen oberhalb der Mindestgrenze. Unser steuerlicher Berater sagte mal, vielleicht kannst du dir von der Rentenhöhe (die es bringt) ein Brot kaufen, heutzutage ein Kleines aber man hat reguläre Ansprüche an die RV.
Desweiteren, beim "privaten" Minijob zahlt der AG einen verringerten Beitrag zur RV, der AN müsste bis zum regulären Beitrag aufstocken.
Also, erstmal schriftlich die neue Bankverbindung dem Arbeitgeber zukommen lassen. Der richtigen Person! Per Post oder auch persönlich (und keinen Schmierzettel).
Und dann würde ich kurz vor dem Zahlungstermin noch mal mündlich an die geänderte Bankverbindung erinnern.
Hm, bei mir wird vom Brutto die Leasingrate (ca 175,-) abgezogen u. geldwerter Vorteil (14,-) rauf, habe damit ein geringeres Brutto als vorher, welches dann versteuert usw.wird, dadurch habe ich geringere Abzüge, prüfe dein Steuer- und Sozialversicherungsbrutto.
Vom errechneten Netto wird dann 14,- abgezogen. Thats all.
Bei mir nennt es sich nicht Leasingrate sondern "Gehaltsumwandlung".
Effektiv kostet mich das um die 80€, die ich weniger Netto habe als davor. Ok, Steuerklasse spielt auch hinein.
Lass es dir erklären bzw. Jobrad-Homepage hat auch Erläuterungen für den Arbeitnehmer und ich meine, auch einen Rechner dafür.
Es dauert etwas, die Familienkasse will den Schulbesuch bzw. den Abschluß bescheinigt bekommen.
Da steht nicht, das eine Mitteilung mit Foto nicht zählt. M.E. nur eine einfache Mitteilung geht nicht.
Ich z.b. würde die Email wie gehabt an die HV schicken und evtl. eine Briefumschlag mit Bildausdruck für den Ableser an der Wohnungstür hinterlassen und dann einfach abwarten.
Ü18 ist Kindergeld an Bedingungen geknüpft. Die Übergangsfrist würde 4 Monate betragen, wäre jetzt also noch etwas früh um zu kündigen.
Lese doch einfach mal die Bedingungen für Kindergeld bei Kindern Ü18 nach. Es gibt verschiedene, die erfüllte sein müssen. In Ausbildung sein, ist eine davon.
Wenn du etwas anderes hinbekommst...
Wenn die Ausbildung förderfähig ist, du die Voraussetzungen erfüllst, wird es nicht abgelehnt.
Hi, du bist fast 18, hast eine Ausbildung fast abgeschlossen, das ist doch schon mal was.
Las dich aber doch beim Jugendamt beraten, denn solange du U18 ist, sind die Eltern für dich verantwortlich bzw. haben auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht usw. Mit Erlaubnis (und ggfs. Finanzierung) der Eltern kannst du wohnen wie und wo du/sie willst/wollen. Der Vater zahlt sicherlich Unterhalt an die Mutter, die Mutter erhält Kindergeld für dich. Freiwillig wird sie dir dies nicht überlassen und U18 hast du keine Handhabe. Da brauchst du Unterstützung, vielleicht vom Jugendamt und vom Vater.
Wenn die Eltern deines Freundes dich vorläufig dort wohnen lassen und du dich an den Unkosten beteiligen kannst, spricht doch erstmal nichts dagegen.
In eine betreute WG oder so wirst du m.E. nicht mehr kommen da du schon "kurz" vor 18 bist und sofern du eine andere "Unterkunft" hast.
Desweiteren, wie geht es den Geschwistern, muß sich dort jemand kümmern? Wenn ja, also auch an den/die Väter wenden bzw. Jugendamt!
Hast du schon mal gegooglt wie so ein Ding aussehen kann?
Schreibt euch gegenseitig eine Vollmacht.
Geht es wirklich um Wohngeld von der Stadt/Gemeinde? Nicht um KdU beim Bürgergeld? Dort hättest du als Azubi nämlich erhebliche Freibeträge.
Und ansonsten, dein Einkommen dient zur Deckung deines Lebensunterhaltes und dazu gehört auch dein Anteil an den Wohnkosten und Lebensmittel usw.
Und überhaupt, durch dein Einkommen müsste eure WG, insgesamt gesehen, mehr Geld zur Verfügung haben.
Über einen Zuzug eines Lebenspartners wird der Vermieter nur informiert und ggfs. werden die Nebenkosten angepasst.
Eigentlicher Wohnungsgeber ist dein Freund (der Mieter der Wohnung). Du hast mit dem Vermieter ja keinen Vertrag und musst es auch nicht haben. D.h. dein Freund füllt die Wohnungsgeberbestätigung aus und damit meldest du dich an.
Ich kenne ein altes Haus, wo im Keller ein Schacht ist, wo sich Grundwasser sammelt und mit Tauchpumpe dann abgepumpt wird, wenn ein bestimmter Wasserpegel erreicht ist.
Bei Übernahme war der Wasserstand nämlich Kellerdecke. Also wurde ein Schacht gebuddelt und eindringendes Wasser sammelt sich im Schacht und wird abgepumpt.
Vielleicht ist dieser Schacht ein "Relikt" und nun sammelt sich dort einfach Wasser.
Da passiert nichts und auch die Steuererklärung kannst du getrost machen.
Habe bisher jedesmal eine neues Angebot bekommen, auch kurzfristig.
Du hast doch auch Kosten also die Nebenkosten, die kannst du doch schon mal anteilig, Aufteilung nach qm, geltend machen . Zu versteuern wäre doch ein Gewinn.
Zinsen, nicht Tilgung, anteilig sind Kosten. Abschreibung wäre auch anteilig möglich.
Das wird normalerweise nur relevant wenn ein Unfall passiert und eigentlich würde dann Beitrag nacherhoben.
Also solltest du das Auto einfach zu dir nach Hause fahren und dann "neu" versichern.
Es ist extrem nachteilig für dich.
Hi, meiner Meinung nach nimmst du viel zu viel Rücksicht und machst dir viel zu vile Gedanken.
Wenn die Dame mal wieder kloppt so das das Kind Angst bekommt, solltest du dort vor der Tür stehen. Ist der Hund nicht angeleint und ihr seid mit den Kindern dort und auf Aufforderung passiert es nicht, ruft die Polizei, egal ob die zuständig sind oder nicht. Ach, und informiert auch euren "Vermieter".
Was soll passieren? Schlechte Stimmung? Habt ihr schon.
Wohnung bzw. Wohnrecht aufgeben? Nur gegen Entgelt!