Hallo, ich bin alleinstehend,bekomme ALGII und arbeite Teilzeit. Ich besitze einen Hund,der 8,5 Jahre alt ist und der mich,während ich selbsständig war 7,5 Jahre immer in mein Geschäft begleitet hat. Vor 1 Jahr wurde ich arbeitslos. Seit Dez.2010 arbeit ich teilzeit, damit ich meinen Pflichten, meinem Hund gegenüber, auch nachkommen kann. Die ARGE setzt mich seit einiger Zeit unter Druck wieder Vollzeit zu arbeiten.Würde ich auch gerne tun. Aber nur,wenn gewährleistet ist ,daß mittags jemand mit meinem Hund Gassi geht. Da privat niemand in Frage käme ,wäre ein Tiersitter nötig,der mich im Monat ca. 200 Euro kosten würde. Auch ein Hund ist ein Familienmitglied und sollte dementsprechend auch artgerecht gehalten werden.Artgerecht wäre es aber nicht, ihn 9 od 9,5 Stunden allein zu lassen,wenn man Anfahrt u. Rückfahrt rechnet. Kann man unter diesen Umständen von mir verlangen Vollzeit zu arbeiten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort MfG Brainstorm