Ich habe gelesen, dass man die Fahrtkosten absetzen kann, wenn man in der einen Stadt arbeitet und dort einen Zweitwohnsitz hat und aber in einer anderen Stadt mit der Familie lebt.

http://www.arbeitsrechte.de/fahrtkostenerstattung-arbeitnehmer/#Fahrtkostenerstattung-fuer-Arbeitnehmer-bei-zwei-Haushalten

Allerdings steht da, das beide Wohnungen angemeldet sein müssen. Ist es dabei wichtig, welche Wohnung als Hauptwohnsitz angemeldet ist? Und ist das dann wirklich so einfach wie es auf der Seite steht, dass man ledilgich diese Berechnung: Arbeitstage im Jahr x gefahrene Kilometer von der Wohnung zur Arbeit x gesetzliche Pauschale in Kilometern

in der Steuererklärung angibt und dann bekommt man den zurück?