Ich bin Hartz 4 Empfänger und habe eine Pfändung bei meinem Vermieter vorliegen. Nun hat mein Vermieter das Guthaben aus der Heizkostenabrechnung 2016/2017 an den Gläubiger überwiesen, obwohl er das laut BGH-Urteil 2012 nicht darf. Was kann ich jetzt dagegen tun?

Mein Vermieter sagt, dass es mein Problem sei das Geld vom Gläubiger zurückzufordern.

MfG Bernhard