Hallo zusammen, Vater und Tochter besitzen als Erbengemeinschaft eine Immobilie je zur Hälfte. Im ersten Schritt wird durch eine Erbauseinandersetzung die Hälfte des Vaters von der Tochter 'gekauft', indem der Vater eine Ablösesumme erhält und die Tochter die Restschuld der Hypothek übernimmt. Im zweiten Schritt soll anschließend 40% der Immobilie, dann voll im Besitz der Tochter, ihrem Ehemann übertragen werden. Wie sieht es nun steuerlich aus? Die Tochter zahlt m.E. nach keine Grunderwerbsteuer. Muss denn der Ehemann später Abgaben zahlen? Und wovon ist die Höhe abhängig? Vom Gesamtwert des Hauses oder vom übertragenen Anteil? Danke vorab für Eure Antworten! :)