Wir möchten das Haus von meinem Schwiegervater kaufen. Gerne würden wir uns aber beide ins Grundbuch eintragen lassen. Bei meinem Mann würde die Grunderwerbsteuer entfallen. Doch wie ist es bei mir als Schwiegertochter? Wie ich bereits gelesen habe, steht der Ehepartner des geradlinig Verwandten den Kindern gleich. Allerdings kenne ich einen Fall aus der Familie, bei dem der Notar das Gegenteil behauptet hat, und die Ehefrau sich nicht eintragen ließ sondern nur der Ehemann (in gerader Linie Verwandt), "weil sonst die Grunderwerbsteuer anfallen würde" laut Notar. Ich bin etwas durcheinander durch diese Sache daher diese Frage