Meine Freundin, 61 Jahre alt, muss HartzV beantragen. Sie hat ungefähhr 5000 Euro (derzeitiger Wert) in Investmentfonds angelegt. Dieser Betrag liegt unterhalb der Grenze des ihr zustehenden Schonvermögens; sie hat nur noch einen kleineren Bargeldbetrag (und eine kleinere Rentenversicherung mit Verwertungsausschluss).

Es geht um die Investmentfonds. Ihr stehen ja pro Lebensjahr 150,- Euro für die Altersvorsorge zu (das wären in ihrem Fall 9.150,- Euro). Was ist wenn der Wert der Investmentfonds steigt?

Die Fonds hat sie zum Teil seit Jahren oder Monaten (anstelle von Sparbuch oder anderen Sparformen); sie ist also keine sogenannte day traderin.