meine Eltern überlegen, ihr Haus an die Kinder zu überschreiben, mit Wohnrecht auf Lebenszeit.

Bei dem Haus stehen Renovierungen an, auch in dem Bereich, den die Eltern bewohnen würden.

Die Kosten für so eine Renovierung kann man in so einem Falle nicht absetzen, oder? Es stehen keine Einnahmen dagegen.