Guten Morgen,

Wir haben ein Haus auf Erbbaurecht gekauft und nun alle Rechnungen erhalten und angewiesen.

Jetzt kommt etwas später eine Rechnung vom erbbaurechtsgeber mit Weiterleitung seiner Notarkosten.

Nach meinem Wissen war dies nirgends erfasst. Es wurde festgehalten, dass die Zustimmung notwendig ist. Aber müssen wir für deren notarielle Beglaubigung auch die Kosten tragen? Leider findet man dazu nichts.

Vielen Dank!