1. Ich besitze ein Mehrfamilienhaus,welches ich selbst bewohne.Die zweite Wohnung ist vermietet und die dritte ist eine Ferienwohnung. Zählen die Einnahmen aus der vermieteten Wohnung und die Einnahmen aus der Ferienwohnung, welche im Steuerbescheid unter Vermietung und Verpachtung laufen als Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente?