Wir wollen von einem Ehepaar, welches getrennt lebt, ein Grundstück kaufen, das beiden gehört. Der Ehemann ist in Arbeit, die Ehefrau lebt alleine und bezieht Hartz4. Die Frau hat nun Angst, daß ihr bei den Einnahmen vom Verkauf Hartz4 abgezogen wird. Allerdings hat sie keinerlei anderes Vermögen. Zählt nun dieser Gewinn aus dem Grundstück als Einnahme, die von Hartz4 abgezogen wird oder ist das dann Vermögen, was sie als Grundfreibetrag haben darf.