Ich habe am 10.8.20 eine Teilzeitstelle angenommen und dies auch dem Jobcenter mitgeteilt.

Es ist zu einer Überzahlung für den Monat August gekommen, weil mein 1. Gehalt bereits am 29.8.20 gezahlt wurde. Das ist mir klar, das ich das zurückzahlen muss.

Für September und Oktober habe ich meine Abrechnungen beim Jobcenter eingereicht.

Jetzt habe ich einen neuen Bewilligungsbescheid bekommen, wo ich noch aufstockend monatlich 40,20 EUR vom Jobcenter bekomme. Der Bewilligungszeitraum beginnt aber erst ab Oktober 2020.

Aber was ist mit September 2020? Da habe ich genauso viel verdient wie im Oktober. Ich verdiene seit September jeden Monat das gleiche.

Es geht auch um das Bildung und Teilhabe Paket/ Mittagessen für meine Tochter in der OGGS, das seit September nicht mehr gezahlt wurde.

2 . Frage:

Laut Bescheid werden mir 10 Prozent ( mind. 43 Euro) von meinen Leistungen einbehalten wegen der Überzahlung im August.

Ich bekomme aber nur 40 EUR Aufstockung vom Jobcenter.

Heißt das jetzt, ich bekomme gar nix mehr ausgezahlt, bis die Überzahlung abbezahlt ist?

Und stehen mir dann trotzdem Leistungen aus dem Bildung und Teilhabe Paket zu?