Kann ein Verlustvortrag auf die Folgejahre angerechnet werden, auch wenn bereits die Steuererklärung bei erstem Gehalt abgegeben wurde?
Ich habe für 2014 (Masterstudium) einen Verlustvortrag gemacht, aber für 2017 (erstes Gehalt) bereits eine Steuerbescheid erhalten.
Kann dann mein Steuerbescheid von 2017 geändert werden? Kann ich für die nachfolgenden Jahre eine Berücksichtigung des Verlustes beantragen?
Kurze Info:
2014 Masterstudium Verlustvortrag
2015 Masterstudium Aufforderung zur Erstellung der Steuererklräung
2016 Masterstudium Steuerbescheid mit Rückzahlung
2017 Jobeinstieg Steuerbescheid mit Rückzahlung
Vielen Dank!
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