Hallo, Ihr Lieben! Wir haben ein Problem mit unserem stillosen, niveaulosen EX-Vermieter: Haben fristgerecht zum 31.12.2009 das Mietverhältnis gekündigt und sind bereits zum 28.10.2009 ausgezogen. Der Nachmieter ist bereits eingezogen. Die Wohnung wurde am 28.10.2009 gemeinsam mit dem beauftragten Makler ordnungsgemäß übergeben und protokolliert. Nun will uns der Vermieter offensichtlich ärgern und rückt die Bankbürgschaftsurkunde für die Mietkaution nicht raus. Wann muss er diese übergeben? Können wir die Bürgschaft bei der Bank löschen, da wir ja Zinsen für diesen "Kredit" zahlen. Wie sollen wir uns hier verhalten. Oder kann der Vermieter gar die Bürgschaft bis zur Endabrechnung der Betriebskosten einbehalten?? Wie sind hier die Fristen bzw. Gesetzeslage??? Danke für hilfreiche Infos!!!