Ich bekomme den Bafög-Höchstsatz und arbeitete bisher neben dem Studium als studentische Hilfskraft in einem Unternehmen (Minijob unter 450 Euro pro Monat). Diesen Verdienst hatte ich auch immer dem Bafög-Amt mitgeteilt und da mein Verdienst unter 450 Euro lag, wurde mein Höchstsatz nicht gekürzt. Jetzt möchte ich in diesem Unternehmen meine Bachelorarbeit schreiben. Dafür soll ich eine monatliche Entlohnung von 500 Euro erhalten. Wird die bezahlte Bachelorarbeit als Minijob, Praktikum oder selbständige Arbeit beim Bafög-Amt eingestuft und bekomme ich weiterhin den Höchstsatz oder werden die 500 Euro dem Bafög-Betrag komplett gegen gerechnet? Ich habe bereits beim Bafög-Amt angerufen, aber dort konnte man mir telefonisch keine Auskunft geben.