Hallo meine Freundin und ich wollen zusammen ziehen und habe da eine frage, da ich seit 94 Eu-Rentner bin und sie mit ihrer Tochter von 15, Hartz 4 bekommt.

Warum wird bei der Kaltmiete kein unterschied gemacht egal ob es 3 Hartz 4 Emphänger sind oder 2 plus ein EU- Rentner.

Ich versteh das nicht da ich vor meiner Rente nie beim Amt war auch nie in einer Bedarfsgemeinschaft war.

Das Amt sagt, das für Freundin und Tochter 2 drittel vom Amt übernommen werden und ich 1 drittel selber bezahlen soll, ich könnte aber mehr bezahlen da es hier wo wir wohnen sehr schwer ist eine Wohnung in der Preislage zu finden.

MfG Stefan