Ich habe in Bayern ein Grundstück (Baugrundstück) von der Gemeinde (Eigentümer) erworben. Laut Urkunde vom Notar ist die Erschließung des Grundstücks noch nicht fertiggestellt (bzw. war zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht fertig erschlossen). Laut "Notarvertrag" ist der Kaufpreis des Grundstücks extra ausgewiesen, ebenso wie die Summe der Erschließungskosten. Nun verlangt das Finanzamt für beides Grunderwerbssteuer (im Notarvertrag ausgewiesenen Grundstückspreis + Erschließungskosten) - ist das rechtens?