..eine Vorladung oder Anhörung etc per Einschreiben mit Rückschein oder gelbe Briefe ..?

Hallo zusammen, ich bin von einer unbekannten Person wegen Fahrerflucht angezeigt worden, bin mir aber absolut hundertprozentig sicher, dass ich keinen Unfall gebaut habe und habe deshalb auch null Ahnung worum es geht. Mir wurde von der Polizei mitgeteilt, dass die Polizei die Informationen sammelt und schickt dann die Daten an die Staatsanwaltschaft weiter.. Von dort soll ich irgendwannmal irgendwas bekommen und habe dann die Möglichkeit, mich dazu zu äußern. Seit mehrere Wochen warte ich auf einen gelben Brief, denn ich überhaupt nicht weiß, worum es sich eigentlich genau handelt. Es kam also keinen gelben Brief o.ä. förmliche Zustellung, so jetzt ist die Frage, ob so eine Anklage oder was auch immer mit einem Einschreiben mit Rückschein (?!) kommen kann. Es wurde vom Postboten einen Zettel in den Briefkasten gelegt, in der Postfiliale soll ein Einschreiben mit Rückschein abgeholt werden. Die Frist war leider verstrichen und die Briefsendung ging zurück als „nicht abgeholt“. Es lag also keinen gelben Briefumschlag oder Einschreiben im Briefkasten sondern lediglich eine Benachrichtigung „ Briefsendung mit Rückschein kann morgen ab… Uhr abgeholt werden“. Hat jemand damit Erfahrung wer der Absender sein kann? Kann evtl. der Kläger meinen Anschrift von der Polizei erfahren, da ich meine Daten dort bekannt gegeben habe? Ich bekomme z.B. seit dem o.g.Tag sehr merkwürdige Anrufe von unterschiedlichen Nummern, die nie eine Nachricht hinterlassen. Ich habe auch nichts bestellt und eigentlich erteile meine Unterschrift für solche Briefe mit Rückschein kaum, da Betrugsfälle .. dafür gibt es Briefkasten und Postzustellurkunde so wie die allen behördlichen Briefe haben ..

Herzlichen Dank an alle, die mit mir hier ihre Erfahrungen teilen möchten…

Recht, Fahrerflucht
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