Hallo zusammen, ich lebe mit meiner Freundin und ihren 2 Kindern zusammen in einer Mietwohnung die über mein Namen läuft. Ich selber arbeite Vollzeit und bekomme gutes Geld. Meine Freundin bekommt Alg2. Wir sind vom Amt aus eine BG. Das Amt sagt wenn ich über 1350€ verdiene, muss die gezahlte Leistung zurückgezahlt werden. Nun ist es so, das ich sehr oft über diesen 1350 Euro bekomme. Nun streite ich mich sehr oft mit ihr, weil sie nie Bewerbungen schreibt und nicht arbeiten will. Wer von uns beiden kann denn nun dafür zur Rechenschaft gezogen werden, wenn das Amt das Geld wieder haben will wenn ich zu viel verdiene?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ps: Ich bezahle die Komplette Miete, die Wohnung läuft über mein Namen, nun haben wir das Amt aufgefordert, das es die Miete nicht an den Vermieter überweisen soll... Darauf hin kam ein Schreiben vom Amt, das sie dafür die Bestätigung vom Vermieter brauchen, ist das rechtens?
Bin ich als Partner zur Rückzahlung bei Harz IV verpflichtet, wenn meine Freundin ALG II bezieht?
Hartz IV,
Rückzahlung
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