Guten Tag,

Ich habe im Rahmen meines Studiums im letzten Jahr von September bis Januar des Folgejahres ein vergütetes Pflichtpraktikum mit einem Entgelt von 600€ absolviert. Dieses war in Steuerklasse 1 eingetragen. Zeitgleich war ich das ganze Jahr über als Werkstudenten in einem Midijob angestellt (Ca. 650€ pro Monat, während des Pflichtpraktikums in Steuerklasse 6, davor StKl. 1). Bin ich verpflichtet für diesen Zeitraum eine Steuererklärung abzugeben? Von Finanzamt habe ich keine Aufforderung erhalten.

Muss ich eventuell Strafen zahlen?

Vielen Dank für eure Antworten.