Mein Sohn 1 hat unwissentlich 3000 Euro Geld ausgegeben das er von seinem besten Freund bekommen hat ,was aber dieser von seiner Oma vom Zahnbehandlungsgeld gestohlen hatte. Das Geld war für Zahnbehandlungen dieser Oma vorgesehen. Ich selbst habe eine Haftplichtversichrung für meinen sohn abgeschlossen. MeineFrage also: Kann ich diesen Fall meiner Versicherung angeben , damit das geld an die Oma zurückbezahlt werden kann. Denn ich selbst könnte das Geld niemals aufbringen um den Schadenb zu bet´zahlen. Denn diese Oma verlangt nun das Geld zurück was ihr Enkel meinem Sohn " Geschenkt " hatte. Die KInder hatten das geld auf der Kirmes voll ausgegeben uns waren zu 8 auf der messe. Das Geld ist natürlich weg. Und ich soll nun dafür Haften. Ist das rechtens. ? Bitte helft mir schnell. Grüße petra