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Zu 1: Stimmt.
Zu 2:
Bei Aktienfonds oder ETFs auf einen Aktienindex werden ausländische Steuern durch eine Teilfreistellung von 30% des steuerpflichtigen Ertrags pauschal abgegolten.
Bei Aktien ist die Lage etwas komplizierter. Ausländische Quellensteuer wird automatisch von der Dividende abgezogen.
Wie diese Quellensteuer dann verrechnet wird hängt von den jeweiligen Abkommen mit den betreffenden Staaten ab. Wenn man Glück hat kann man die ausländische Quellensteuer sich komplett auf die hier zu zahlende Steuer anrechnen lassen. Manchmal geht das aber nur teilweise.
Um nur mal ein Beispiel zu machen: Bei Dividenden aus Schweizer Aktien muss man einen Teil der von der Schweiz einbehaltenen Verrechnungssteuer in der Schweiz zur Rückzahlung anmelden. Das nicht ganz unkomplizierte Verfahren führt dazu, dass nicht wenige Aktionäre auf die Geltendmachung verzichten. Oder aber sie Dienstleistern überlassen die dafür aber eine üppige Entschädigung haben wollen.