Ich habe vor Jahren für Freunde eine Buchgrundschuld eintragen lassen, damit der erste Rang im Grundbuch gesichert ist. Leider habe ich dadurch Stress mit dem Jobcenter und erhielt monatelang kein Geld, weil es davon ausgeht, dass ich die Summe geliehen habe und durch den Eintrag im Grundbuch alles wieder zurück holen kann, weswegen dadurch der Lebensunterhalt gesichert bleibt. Zwischenzeitlich hab ich einen neuen Job bekommen und bin nicht mehr vom Jobcenter abhängig. Doch leider will die Krankenkasse die Beiträge in enormer Höhe zurück, die das Jobcenter nicht entrichtet hat. Ich habe gegen das Jobcenter geklagt, weil ich alles nachweisen konnte und eine eidesstattliche Versicherung der Eigentümer, dass 0 € geflossen sind, vorgelegt. Die Löschungsbewilligung hab ich bereits notariell beglaubigen lassen, doch die Eigentümer wollen den Rang nicht verlieren und haben bisher nicht zugestimmt. Wie kann ich dem Gericht noch nachweisen, dass ich keine Gelder bekommen od geliehen habe? Kann ich die Löschung ohne die Zustimmung der Eigentümer vornehmen lassem?