Ich arbeite im Großhandel an fünf Tagen in der Woche von Montag bis Samstag. Mein Rolltag fällt stets auf einen anderen Tag in der Woche. Wenn jetzt ein Feiertag wie z.B. Ostermontag oder Karfreitag ist, steht mir dann als Arbeitnehmer trotzdem ein Rolltag in der gleichen Woche zu?

Der Arbeitgeber meint NEIN, weil man ja dann einen freien Tag durch den Feiertag hatte!