Ich bin am Montag mit meinem Dienstfahrzeug (1%-Regelung) verunfallt. Der Wagen ist Totalschaden. Im Internet habe ich nun recherchiert, dass der Arbeitnehmer die Reparaturkosten als geldwerten Vorteil versteuern muss, wenn der Arbeitgeber den Schaden bezahlt. Da es sich um einen Totalschaden handelt, liegt der Aufwand bei rund 40000 Euro. Muss ich hierfür tatsächlich geldwerten Vorteil bezahlen? Werden also die 40000 Euro auf mein normales Brutto aufgeschlagen, versteuert und netto wieder abgezogen? Oder wie errechnet sich das, falls das überhaupt der Fall ist? Welche Möglichkeiten habe ich ansonsten, diese Fahrt als Dienstfahrt zu zu deklarieren(Montag war Feiertag)? Kommt höhere Gewalt in Frage bei regennasser Fahrbahn und auf der Straße verlegten Straßenbahnschienen?