Folgende Situation: Meine Mutter ist zu 50 % Eigentümer eines maroden Hauses - Dach kaputt, Schimmel in den Wänden vom Keller bis zum Dach, keine Zentralheizung, allerdings ist in ihrer Wohnung eine Elektroheizung. Die restlichen 50 % gehören einem Cousin, der ebenfalls Grundsicherung bezieht. Das dazugehörige Grundstück gehört praktisch jeder Quadratmeter jedem, kann also auch nicht veräußert werden. Derzeit lebt in 'Ihrer' Wohnung mein Bruder, der Hartz-4-Empfänger ist - 100 % schwerbehindert. Weiter gehört meiner Mutter ein Grundstück mit 320 qm alleine. Dort stehen 3 Fertiggaragen, bei einer ist das Dach kaputt - es dringt Wasser ein - eigentlich auch ein Sanierungsfall. Die 2. wird von meinem Bruder genutzt und die 3. hat der besagte Cousin noch ein Nutzungsrecht. Auf dieses Grundstück kann wegen der Grenzabstände kein Haus gebaut werden. Zur Zeit wird dieses Grundstück von mir gemäht und auch die Hecke geschnitten. Ich werde das Erbe ablehnen, also wird mein Bruder dann diese ganzen Dinge erben. Aufgrund seiner Behinderung kann er diese ganzen Gartenarbeiten nicht mehr erbringen (auch das gemeinsame Grundstück mit Cousin muss im Wechsel gemäht werden). Darf auch er das Erbe ausschlagen? Einen Gärtner kann er sich ja nicht leisten.