Ich habe vor kurzen ein Haus gekauft und da ist die Garage leider nicht für mein Auto zugänglich, weil die Gemeinde vor paar Jahren die Straße und den Gehweg neu gemacht und den abgesenkten Bordstein einfach weglassen hat, obwohl da vorher einer war. Die ehemalige Hausbesitzerin hatte in der Zeit mit dem Tod ihres Mannes zu kämpfen und hat da nichts dagegen unternommen. Habe ich ein recht darauf das die Gemeinde die Einfahrt in meine Garage wieder zugänglich machen muss?