Hallo,

Im Moment läuft eine Klage beim Sozialgericht wg. Erwerbsminderungsrente. Bei meinem alten Arbeitgeber hätte ich Anspruch auf Betriebsrente. Mir wurde allerdings gesagt, dass mir diese nur zusteht, wenn ich eine volle Erwerbsminderungrente zugesprochen bekomme, oder bei Teilerwerbsminderungsrente mindestens 50 Jahre bei Antragstellung war. Beantragt habe ich die aber mit 47 Jahren. Ist das denn so rechtens? Wie würde das bei Gewährung einer volle EMR aussehen, wenn ich nur die Halbe in Anspruch nehmen würde?