Hi,

Person A ist nicht in Deutschland steuerpflichtig aber Deutscher.

In Deutschland besitzt er noch Konten, wo noch wenig Kapital liegt und dort wurden Person A ein paar Euro Zinseinnahmen gutgeschrieben ohne Abzug von Steuern, weil dort ehemals noch ein Freibetrag hinterlegt war.

Muss Person A handeln? Kann er von dem Freibetrag Gebrauch machen ?